Allgemeine Geschäftsbedingungen Bezug von Lexware-Software

Jens Falk IT-Dienst­leis­tun­gen
Jens Falk

Am Brühl 19
64711 Erbach

Stand Okto­ber 2022

§ 1 Geltungsbereich

  1. Jens Falk IT-Dienst­leis­tun­gen erbringt alle Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen aus­schließ­lich auf Grund­la­ge die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen. Von die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen ins­ge­samt oder teil­wei­se abwei­chen­de AGB des Kun­den wer­den nicht aner­kannt, es sei denn, die­sen wur­de aus­drück­lich schrift­lich zuge­stimmt. Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten auch dann aus­schließ­lich, wenn Jens Falk IT-Dienst­leis­tun­gen in Kennt­nis ent­ge­gen­ste­hen­der AGB des Kun­den Leis­tun­gen vor­be­halt­los erbringt. Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten auch für zukünf­ti­ge Lex­wa­re-Geschäf­te der Par­tei­en.
  2. Für Waren­lie­fe­rung von Soft­ware­pro­duk­ten der Hau­fe-Lex­wa­re gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von Lex­wa­re: (https://agb.lexware.de/).

§ 2 Lieferungen und Preise von Lexware Produkten

  1. Die ers­te Lie­fe­rung durch Jens Falk IT-Dienst­leis­tun­gen erfolgt per Mail an die von Ihnen ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se, wei­te­re Updates wer­den aus dem Pro­gramm her­aus ange­bo­ten.
  2. Dienst­leis­tun­gen von Jens Falk IT-Dienst­leis­tun­gen (z.B. Schu­lun­gen, Bera­tung und Sup­port wer­den für die Dau­er des Bezugs von Lex­wa­re-Soft­ware zum ver­min­der­ten Stun­den­satz abge­rech­net. Die aktu­el­len Kon­di­tio­nen kön­nen Sie von uns erhal­ten, bzw. erhal­ten Sie bei jeder Beauf­tra­gung per Mail.
  3. Auf die jeweils gül­ti­gen Prei­se von Lex­wa­re erhal­ten Sie einen dau­er­haf­ten Rabatt von 5 %.
  4. Für die Lex­wa­re Pro­duk­te Haus­ver­wal­ter und Quick Immo­bi­lie gilt, dass die­se bei neu erschei­nen einer Jah­res­ver­si­on von Lex­wa­re im Juni aus­ge­lie­fert wer­den und im Juni berech­net wer­den. Für das Lex­wa­re Pro­dukt TAXMAN rofes­sio­nal ist dies ent­spre­chend der Monat Novem­ber.
  5. Spe­zi­el­le Rabat­te, die Ihnen von Hau­fe-Lex­wa­re direkt zuste­hen, erhal­ten Sie zusätz­lich so lan­ge wie die Akti­on bei Hau­fe-Lex­wa­re dafür gül­tig ist. Dies gilt für bbh und BVBC Mit­glie­der, die im Wei­te­ren näher beschrie­ben wer­den:
  • Für bbh Mit­glie­der gilt ein dau­er­haf­ter Rabatt von 30 %. Die Kon­di­tio­nen gel­ten nur bei jähr­li­chen Bezug.
  • Für BVBC Mit­glie­der gilt ein dau­er­haf­ter Rabatt von 15 %.
  • Sie müs­sen uns die aktu­el­le Mit­glied­schaft durch die letz­te Rech­nung des jewei­li­gen Ver­bands nach­wei­sen. Ent­fällt die Mit­glied­schaft so ent­fal­len alle obi­gen Kon­di­tio­nen! Die Über­prü­fung erfolgt jähr­lich.

§ 3 Zahlungsweise der Lexware-Software

  1. Die Rech­nungs­stel­lung beginnt nach Bestä­ti­gung durch die Soft­ware­fir­men, mit dem ers­ten des nächs­ten Monats bei monat­li­cher Zah­lung, bei jähr­li­cher Zah­lung zum nächs­ten Fäl­lig­keits­da­tum, bzw. sofort. Sie kön­nen kom­for­ta­bel mit SPA-Last­schrift-Ver­ein­ba­rung zah­len.
  2. Der Ver­sand erfolgt aus­schließ­lich an Ihre ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se.

§ 4 Zahlungsverzug

Kommt der Auf­trag­ge­ber mit mehr als zwei Mona­ten in Zah­lungs­ver­zug, sind wir berech­tigt die Leis­tung voll­stän­dig ein­zu­stel­len, inkl. Sper­rung der Pro­gram­me. Bei Zah­lungs­ver­zug wird der gesam­te rest­li­che Betrag des Ver­trags­jah­res auf ein­mal fäl­lig. Gebüh­ren und Mahn­spe­sen wer­den dem Ver­ur­sa­cher zusätz­lich in Rech­nung gestellt.

§ 5 Datenschutz


Jens Falk IT-Dienst­leis­tun­gen wird hier­mit ermäch­tigt alle For­ma­li­tä­ten mit Hau­fe-Lex­wa­re GmbH & Co. KG für die Bear­bei­tung des Ver­trags zu erle­di­gen. Hier­zu gehört auch die Wei­ter­ga­be Ihrer Anschrift, Kon­takt­per­son und ein­ge­setz­tes Soft­ware­pro­dukt. Es gel­ten wei­ter­hin unse­re Daten­schutz­re­geln (https://jens-falk.it/datenschutzerklaerung/) als ver­ein­bart.

§ 6 Ver­trags­lauf­zeit & Kün­di­gung der Lex­wa­re Pro­duk­te

  1. Der Auf­trag­ge­ber hat ein 30-tägi­ges Test­recht.
  2. Die bestell­ten Soft­ware­pro­gram­me wer­den im Abon­ne­ment (Abo/Vertrag) bezo­gen.
  3. Die Ver­trags­lauf­zeit beginnt mit dem nächs­ten 1. des fol­gen­den Monat. Als Lex­wa­re Bestands­kun­de wird die Rech­nungs­stel­lung zum nächst fäl­li­gen Zeit­punkt auf uns umge­stellt. Über Abwei­chun­gen wer­den Sie infor­miert. Eine Auf­trags­be­stä­ti­gung wird inner­halb in der Regel drei Werk­ta­gen erstellt.
  4. Die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit beträgt 12 Mona­te und ver­län­gert sich nach deren Ablauf auto­ma­tisch um wei­te­re 12 Mona­te, wenn der Ver­trag nicht vier Wochen vor Ablauf der aktu­el­len Min­dest­ver­trags­lauf­zeit schrift­lich gekün­digt (E‑Mail ist dafür aus­rei­chend).

    Hin­weis: Die akti­ve Nut­zungs­dau­er beträgt bei Lex­wa­re-Soft­ware 12 Mona­te, wird dann kein Update ent­gelt­lich erwor­ben bzw. haben Sie den Abo/Vertrag gekün­digt, fällt die Soft­ware in den Nur-Lese-Modus und kann pro­duk­tiv nicht mehr genutzt wer­den.
  5. Die Leis­tung ist erbracht, wenn Sie die Zugangs­da­ten (Down­load & Lizenz­schlüs­sel) per E‑Mail an die von Ihnen ange­ge­be­ne per­sön­li­che E‑Mail-Adres­se über­sandt bekom­men haben.
  6. Wei­te­re Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schrift­form (E‑Mail ist dafür aus­rei­chend).

§ 7 Gerichts­stand

Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag ist, wenn der Kun­de Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts, öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen oder im Inland ohne Gerichts­stand ist, Michel­stadt.

§ 8 Anwend­ba­res Recht

Für die von Jens Falk IT-Dienst­leis­tun­gen auf Grund­la­ge die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge und für aus ihnen fol­gen­de Ansprü­che gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht unter Aus­schluss der Bestim­mun­gen, die auf ande­re Rechts­ord­nun­gen ver­wei­sen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Münd­li­che Abre­den bestehen nicht. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen den gesetz­li­chen Rege­lun­gen wider­spre­chen, so wer­den hier­durch die AGB im Übri­gen nicht berührt. Die unwirk­sa­me Bestim­mung wird von den Par­tei­en ein­ver­nehm­lich durch eine rechts­wirk­sa­me Bestim­mung ersetzt, wel­che dem wirt­schaft­li­chen Sinn und Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung am nächs­ten kommt. Die vor­ste­hen­de Rege­lung gilt ent­spre­chend bei Rege­lungs­lü­cken. Jens Falk IT-Dienst­leis­tun­gen behält sich das Recht vor, die­se AGB zu ändern.