Allgemeine Geschäftsbedingungen Bezug von Lexware-Software

Jens Falk IT
Jens Falk

Am Brühl 19
64711 Erbach

Stand Oktober 2022

§ 1 Geltungsbereich

  1. Jens Falk IT-Dienstleistungen erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Jens Falk IT-Dienstleistungen in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Lexware-Geschäfte der Parteien.
  2. Für Warenlieferung von Softwareprodukten der Haufe-Lexware gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lexware: (https://agb.lexware.de/).

§ 2 Lieferungen und Preise von Lexware Produkten

  1. Die erste Lieferung durch Jens Falk IT-Dienstleistungen erfolgt per Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, weitere Updates werden aus dem Programm heraus angeboten.
  2. Dienstleistungen von Jens Falk IT-Dienstleistungen (z.B. Schulungen, Beratung und Support werden für die Dauer des Bezugs von Lexware-Software zum verminderten Stundensatz abgerechnet. Die aktuellen Konditionen können Sie von uns erhalten, bzw. erhalten Sie bei jeder Beauftragung per Mail.
  3. Auf die jeweils gültigen Preise von Lexware erhalten Sie einen dauerhaften Rabatt von 5 %.
  4. Für die Lexware Produkte Hausverwalter und Quick Immobilie gilt, dass diese bei neu erscheinen einer Jahresversion von Lexware im Juni ausgeliefert werden und im Juni berechnet werden. Für das Lexware Produkt TAXMAN rofessional ist dies entsprechend der Monat November.
  5. Spezielle Rabatte, die Ihnen von Haufe-Lexware direkt zustehen, erhalten Sie zusätzlich so lange wie die Aktion bei Haufe-Lexware dafür gültig ist. Dies gilt für bbh und BVBC Mitglieder, die im Weiteren näher beschrieben werden:
  • Für bbh Mitglieder gilt ein dauerhafter Rabatt von 30 %. Die Konditionen gelten nur bei jährlichen Bezug.
  • Für BVBC Mitglieder gilt ein dauerhafter Rabatt von 15 %.
  • Sie müssen uns die aktuelle Mitgliedschaft durch die letzte Rechnung des jeweiligen Verbands nachweisen. Entfällt die Mitgliedschaft so entfallen alle obigen Konditionen! Die Überprüfung erfolgt jährlich.

§ 3 Zahlungsweise der Lexware-Software

  1. Die Rechnungsstellung beginnt nach Bestätigung durch die Softwarefirmen, mit dem ersten des nächsten Monats bei monatlicher Zahlung, bei jährlicher Zahlung zum nächsten Fälligkeitsdatum, bzw. sofort. Sie können komfortabel mit SPA-Lastschrift-Vereinbarung zahlen.
  2. Der Versand erfolgt ausschließlich an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

§ 4 Zahlungsverzug

Kommt der Auftraggeber mit mehr als zwei Monaten in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Leistung vollständig einzustellen, inkl. Sperrung der Programme. Bei Zahlungsverzug wird der gesamte restliche Betrag des Vertragsjahres auf einmal fällig. Gebühren und Mahnspesen werden dem Verursacher zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 5 Datenschutz


Jens Falk IT-Dienstleistungen wird hiermit ermächtigt alle Formalitäten mit Haufe-Lexware GmbH & Co. KG für die Bearbeitung des Vertrags zu erledigen. Hierzu gehört auch die Weitergabe Ihrer Anschrift, Kontaktperson und eingesetztes Softwareprodukt. Es gelten weiterhin unsere Datenschutzregeln (https://jens-falk.it/datenschutzerklaerung/) als vereinbart.

§ 6 Vertragslaufzeit & Kündigung der Lexware Produkte

  1. Der Auftraggeber hat ein 30-tägiges Testrecht.
  2. Die bestellten Softwareprogramme werden im Abonnement (Abo/Vertrag) bezogen.
  3. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem nächsten 1. des folgenden Monat. Als Lexware Bestandskunde wird die Rechnungsstellung zum nächst fälligen Zeitpunkt auf uns umgestellt. Über Abweichungen werden Sie informiert. Eine Auftragsbestätigung wird innerhalb in der Regel drei Werktagen erstellt.
  4. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich nach deren Ablauf automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht vier Wochen vor Ablauf der aktuellen Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt (E-Mail ist dafür ausreichend).

    Hinweis: Die aktive Nutzungsdauer beträgt bei Lexware-Software 12 Monate, wird dann kein Update entgeltlich erworben bzw. haben Sie den Abo/Vertrag gekündigt, fällt die Software in den Nur-Lese-Modus und kann produktiv nicht mehr genutzt werden.
  5. Die Leistung ist erbracht, wenn Sie die Zugangsdaten (Download & Lizenzschlüssel) per E-Mail an die von Ihnen angegebene persönliche E-Mail-Adresse übersandt bekommen haben.
  6. Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist dafür ausreichend).

§ 7 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Michelstadt.

§ 8 Anwendbares Recht

Für die von Jens Falk IT-Dienstleistungen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.

§ 9 Salvatorische Klausel

Mündliche Abreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Jens Falk IT-Dienstleistungen behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern.